Schritte (Kurzüberblick):
Berufsqualifikation prüfen (ggf. Anerkennung erforderlich)
Arbeitgeber kontaktieren / Arbeitsangebot erhalten
Visum oder Aufenthaltstitel beantragen (zuständige Auslandsvertretung)
Einreise planen, Anmeldung und Arbeitsaufnahme vorbereiten
Hinweise:
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Koordination durch Arbeitgeber nach §81a AufenthG (Überblick).
- Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation (§18a AufenthG) bzw. mit akademischer Ausbildung (§18b AufenthG) – Informationen auf offiziellen Portalen.
- Zuständig für Arbeitsmarktzulassung: Bundesagentur für Arbeit (ZAV) – im Rahmen der behördlichen Verfahren.